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Energiesteuer

Gut zu wissen: Wie hoch ist der Steueranteil am Kraftstoffpreis? Zuerst, die Energiesteuer ist am 1. August 2006 neu eingeführt worden und löste die Mineralölsteuer ab inklusive der so genannten "Ökosteuer" welche es in der Form nie gab, sondern umgangssprachlich für die ökologischen Steuerreform 1999 verwendet wird und letztendlich nur eine Erhöhung der damaligen Mineralölsteuer war...

Auf jeden Liter schwefelarmes und bleifreies Benzin, gleich welcher Sorte, lastet eine Energiesteuer von 65,45 Cent/Liter. Bei Diesel sind es 47,04 Cent.

Einen besonderen Trick hat sich der Finanzminister bei der Mehrwertsteuer einfallen lassen: Nominal beträgt die Mehrwertsteuer zwar auch nur 19 Prozent, wie bei allen vielen Produkten. Das wären bei einem Preis von 50 Cent für den Kraftstoff rund 9,5 Cent/Liter. Dies reicht dem Finanzminister jedoch nicht. Als Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer wird bei Kraftstoffen nicht nur der reine Produktpreis ohne Energiesteuer genommen, sondern der Produktpreis zuzüglich der Energiesteuer. Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer bei Benzin 115,45 Cent/Liter ist, auf welche die 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Das ergibt 21,9 Cent/Liter, und damit rund das Dreifache des Mehrwertsteuerbetrages, der sich ohne diesen Berechnungstrick ergeben würde. Im angeführten Rechenbeispiel beträgt die Gesamt-Steuerbelastung damit 83,6 Cent/Liter.

Wenn der Preis für den Kraftstoff über 50 Cent/Liter steigt, erhöht sich automatisch auch die Mehrwertsteuersumme. Aus diesem Grunde ist kein starrer Betrag für den fiskalischen Anteil am Benzinpreis anzugeben, er steigt und fällt mit der Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Mehrwertsteuer zu rund zwei Dritteln aus dem Betrag besteht, der sich ergibt, weil die Mehrwertsteuer auf die Energiesteuer berechnet wird. Bei Kraftstoffen ist daher die Mehrwertsteuer überwiegend eine Steuer auf eine Steuer.

Schließlich kommt auf den so errechneten Steuerbetrag noch die Erdölbevorratungsabgabe in Höhe von 0,46 Cent/Liter bei Ottokraftstoffen und in Höhe von 0,39 Cent/Liter bei Diesel hinzu. Diese Abgabe dient zur Finanzierung des nationalen Bevorratungssystems, das im europäischen Rahmen sicherstellen soll, dass zu jedem Zeitpunkt in jedem europäischen Land mindestens Mineralölprodukte für 90 Tage vorgehalten werden. Damit erhöht sich die gesamte fiskalische Belastung bei Mineralölprodukten auf über 88 Cent/Liter.

(Stand: Juli 2008)

Weitere Informationen: Statistisches Bundesamt.
 

 
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02.03.2024

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