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Das gegenwärtige Kennzeichensystem in Deutschland wurde 1956 eingeführt, 1990 auch in den neuen Ländern. Durch Kreisgebietsreformen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich jedoch Zuschnitt und Name der Verwaltungsbezirke (wie zum Beispiel der Landkreise) geändert. Viele vertraute Unterscheidungszeichen sind dadurch verschwunden. Das alte Kennzeichen durfte zwar nach bisherigem Recht an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt wurde, weiter geführt werden, konnte aber keinem neuen Fahrzeug mehr zugeteilt werden. Es war damit "auslaufend". Zudem galt bisher: Ein Verwaltungsbezirk - ein Unterscheidungszeichen. Es wurde im Zuge der Verwaltungsreformen deshalb bisher regelmäßig eine neue Buchstabenkombination eingeführt.

Seit dem 1. November 2012 können alte (auslaufende) Kennzeichen auf Antrag der zuständigen Länder mit Zustimmung des BMVI erneut ausgegeben werden. Diese Möglichkeit besteht bei Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke, die zurzeit bestehen sowie alle Buchstabenkombinationen, die in der Vergangenheit ausgegeben wurden. Seit der Neuregelung wurden 310 bisher auslaufende Unterscheidungszeichen auf Antrag der Länder neu festgelegt (Stand: April 2018). Somit erhöht sich auch die Anzahl der in Deutschland zuteilbaren Unterscheidungszeichen auf 696. Gutschild.de hat eine prima Übersicht bereit gestellt, auf der die wieder eingeführten Kennzeichen übersichtlich dargestellt werden.


Städte und KreiseAltkennzeichenBesonderheitenDeutschlandkarteKarte BundesländerWappen

Besonderheiten

BHV: (Kein) Zeichen der Eigenständigkeit
BÜS: Einzige deutsche Exklave
L und LDK: "Ost-West-Konflikt"
LIP: Später Ersatz für DT und LE
NH, NR, NW und SD, ST, STD - Änderungen 1956
ROH: Nummernschild geschenkt
RÜD: Weder Kreis noch Kreisstadt
SHG: Service für Autovermietungen
Saarland: VK, NK, IGB...
1 - 1 : Die ganz spezielle Sondernummer

BHV: (Kein) Zeichen der Eigenständigkeit

Obwohl Bremerhaven als Stadt selbständig ist, und lediglich zu Bremen als Bundesland gehört, trägt es das Kfz-Kennzeichen "HB" (Hansestadt Bremen). Bremerhavens Oberbürgermeister hatte daher im August 1998 vorgeschlagen, für seine Stadt ein eigenes Kennzeichen einzuführen ("BHV"), um die Eigenständigkeit Bremerhavens zu zeigen.

Der Magistrat unterstützte diesen Plan, auch die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Antrag zu. Werbe-Aktionen und Gebührensenkungen für die Ausgabe neuer Nummernschilder sollten das "eigenständige" Kürzel  bekannt machen und die Bremerhavener Autofahrer überzeugen, ihre alten "HB"-Kennzeichen gegen neue "BHV"-Nummern zu tauschen. Einer Umsetzung zum 1. Januar 1999 schien nichts mehr im Wege zu stehen, auch wenn man in der Stadt Bremen die Beibehaltung des "HB" für das ganze Bundesland verlangte.

In Bremerhaven gab es ebenfalls Gegner des "BHV"-Kennzeichens. Ein Rechtsanwalt kündigte sogar an, gegen die Änderung zu klagen, weshalb das neue Kennzeichen zunächst nicht eingeführt wurde.

Mittlerweile hat Bremerhaven auf die "BHV"-Nummern verzichtet. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11. November 1999 in ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl vom 6. September 1999 beschlossen, den Antrag auf ein eigenes Kennzeichen für Bremerhaven nicht weiter zu verfolgen. Die formalen Voraussetzungen für das BHV-Kennzeichen waren und sind aber gegeben, auch eine Klage hätte allenfalls eine Verzögerung bedeutet. Dennoch bleibt es beim Kennzeichen "HB". Jedoch werden nach wie vor unterschiedliche Nummerngruppen vergeben.

BÜS: Einzige deutsche Exklave

Die Gemeinde Büsingen am Hochrhein zählt nur etwa 1.500 Einwohner, besitzt aber trotzdem ein eigenes Autokennzeichen. Büsingen ist nämlich die einzige deutsche Exklave: der kleine Ort ist rundum vom Hoheitsgebiet der Schweiz umgeben. Aufgrund eines 1967 in Kraft getretenen Staatsvertrages gehört die Gemeinde zum Schweizerischen Zoll- und Wirtschaftsgebiet. Auch kulturell ist der Ort sehr auf die Schweiz ausgerichtet. Politisch ist Büsingen aber deutsches Hoheitsgebiet (Baden-Württemberg, Kreis Konstanz). Diese einmalige Sonderstellung wird auch durch das Autokennzeichen zum Ausdruck gebracht.

L und LDK: "Ost-West-Konflikt"

Das "L" war bei der Einführung des neuen westdeutschen Kennzeichen-Systems (1956) für Leipzig aufgespart worden - in Hinblick auf eine eventuelle Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands. Hinzu kam, daß es in der damaligen Bundesrepublik keinen großen Verwaltungsbezirk gab, für den dieses einstellige Unterscheidungszeichen benötigt wurde.

Im Jahr 1977 erhielt jedoch der neugebildete Lahnkreis das Kennzeichen "L"; Anlaß war die Vereinigung der Städte Gießen und Wetzlar (Stadt Lahn). Die meisten Bewohner lehnten die Reform jedoch ab, weshalb sie bereits 1979 rückgängig gemacht wurde. Gießen wurde wieder selbständig (Kennzeichen "GI"), der Kreis behielt aber das "L".

Bevor das "L" überhaupt vergeben wurde, hatte man nach eventuellen Alternativen gesucht. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge im Kreis sollte das neue Unterscheidungszeichen aus nicht mehr als zwei Buchstaben bestehen. "LA" und "LH" waren bereits vergeben, "LN" war zwar frei, hätte aber leicht mit dem "LM" des Nachbarkreises Limburg verwechselt werden können. Daher fiel die Wahl auf das eigentlich reservierte "L".

Nach der Wiedervereinigung war es damit vorbei - das "L" ging 1991 an Leipzig, der Lahn-Dill-Kreis erhielt die Dreier-Kombination "LDK". Die bis dahin vergebenen L-Nummern im Lahn-Dill-Kreis gelten aber unbefristet weiter. Durch verschiedene Nummerngruppen werden diese Kennzeichen von den Zulassungen in Leipzig unterschieden.

LIP: Später Ersatz für DT und LE

Der Kreis Lippe wurde am 1. Januar 1973 aus dem Zusammenschluß der Kreise Detmold ("DT") und Lemgo ("LE") gegründet. Trotz der neutralen Bezeichnung "Lippe" wurde als Unterscheidungszeichen für den neuen Kreis das Detmolder "DT" übernommen. Begründet wurde dies mit der Tatsache, daß Detmold der Verwaltungssitz des Kreises wurde. Wie üblich wurde also ein entsprechendes Kennzeichen gewählt. Dennoch einigte man sich viel später, und zwar am 1. November 1990 auf die neue, heute gültige Bezeichnung "LIP". Bundesweit wurden inzwischen zahlreiche landschaftsbezogene Unterscheidungszeichen eingeführt.

NH, NR, NW und SD, ST, STD  -  Änderungen 1956

Gleich nach der Einführung des neuen Kennzeichensystems wurden erste Änderungen von Unterscheidungszeichen vorgenommen:

Rheinland-Pfalz stellte den Antrag, das Kennzeichen "NW" für den Landkreis Neuwied in "NR" (für Neuwied/Rhein) zu ändern. "NW" wurde als Kennzeichen für Neustadt/Weinstraße (damals für Stadt und Kreis) übernommen. Zuvor galt hier "NH" ("Neustadt/Haardt"). Diese Änderungen traten am 1. November 1956 in Kraft.

"NH" wurde viel später (1991) für den Kreis Neuhaus in Thüringen erneut verwendet, ist aber mittlerweile auslaufend (jetzt "SON").

Für den Landkreis Stade (Niedersachsen) war zunächst das Kürzel "SD" vorgesehen. "SD" war jedoch auch die Abkürzung für den "Sicherheitsdienst" im Dritten Reich gewesen, so daß man statt dessen kurzfristig das Kennzeichen "ST" zuteilte. Kurz darauf änderte man das Zeichen erneut, diesmal in das noch heute gültige "STD". Nur die bis zum 1. August 1956 vergebenen Kennzeichen mit "ST" blieben gültig.

Im Jahr 1975 - in Stade gab es keine "Altbestände" mehr - wurde "ST" das Kennzeichen des neuen Kreises Steinfurt Nordrhein-Westfalen).

ROH: Nummernschild geschenkt

Der Kreis Rotenburg (Wümme) hieß bis zum 15. Oktober 1970 "Rotenburg (Hannover)" Das ursprüngliche Unterscheidungszeichen lautete daher "ROH". Nach der Umbenennung wurde es in "ROW" geändert. Wie in solchen Fällen üblich, gab es keine gezielte Austausch-Aktion: Nach der Umbenennung wurden einfach nur noch ROW-Nummern zugeteilt, ansonsten blieben die alten Kennzeichen bestehen. Allenfalls auf Wunsch des Halters wurde eine neue Nummer ausgegeben, wenn es sonst keinen Anlaß gab. Bis in die neunziger Jahre nahm die Zahl der ROH-Kennzeichen aber durch Ab- und Ummeldungen immer weiter ab, bis schließlich nur noch ein einziges Fahrzeug unter "ROH" registriert war. Der Halter erhielt dann auf Kosten der Zulassungsstelle neue ROW-Schilder und eine kostenlose Ummeldung, woraufhin die Kreisverwaltung nach Bonn melden konnte: "Umstellung endgültig abgeschlossen."

RÜD: Weder Kreis noch Kreisstadt

Rüdesheim war ursprünglich der Kreissitz des Rheingaukreises (Kennzeichen RÜD). Im Jahr 1977 wurde der Rheingaukreis - im Rahmen der hessischen Gebietsreform - mit dem Untertaunuskreis vereinigt. Dessen Kreisstadt Bad Schwalbach (Kennzeichen SWA) wurde Sitz des neuen Rheingau-Taunus-Kreises.

Doch die Rheingauer verlangten vehement die Beibehaltung "ihres" Kennzeichens: Der Rheingau hatte seit fränkischer Zeit in seinen Grenzen unverändert bestanden. Die einschneidende Gebietsreform und der Verlust des Status Rüdesheims (seit 1867 Kreisstadt) sollten also durch eine "Gegenleistung" erleichtert werden. Und nicht zuletzt die überregionale Bekanntheit und die große touristische Bedeutung der Weinstadt Rüdesheim werden die Entscheidung begünstigt  haben: Das Kennzeichen "RÜD" gilt für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis, obwohl dieses Kürzel weder dem Namen der heutigen Kreisstadt noch der Bezeichnung des Kreises zugeordnet ist.

Es wäre übrigens möglich gewesen, durch eine landesrechtliche Regelung beide Kennzeichen beizubehalten. Dies wurde jedoch von der hessischen Landesregierung abgelehnt.

SHG: Service für Autovermietungen

Nummern aus dem Kreis Schaumburg (Stadthagen) sind sehr oft zu sehen - überall in Deutschland. Denn die Autovermieter Sixt und Europcar lassen einen Großteil ihrer Fahrzeug-Zulassungen über "SHG" abwickeln. Stadthagen hat sich entsprechende Exklusiv-Verträge gesichert und profitiert von den Gebühren, die Autovermieter bekommen einen schnellen Service.

Fahrzeuge "echter" SHG-Bewohner und Mietwagen kann man durch das System der Nummernvergabe voneinander unterscheiden: Die Autovermietungen erhalten Erkennungsnummern aus dem Bereich "JA 100" bis "ZZ 999". Es werden also immer zwei Buchstaben verwendet (der erste Buchstabe wird dabei ab "J" vergeben) und grundsätzlich drei Ziffern. Dieser Nummernbereich ist für die "normalen" Zulassungen gesperrt. Auch auf Wunsch werden diese Nummern nicht im "Alltagsgeschäft" vergeben. Vor der Einführung des Mietwagen-Service war der genannte Nummernbereich nicht in Gebrauch, weshalb es keine Probleme mit Zulassungen aus der damaligen Zeit gibt.

Die Verwaltungsabläufe für die Mietwagenzulassungen werden durch das spezielle Nummernsystem wesentlich vereinfacht. Oft benötigen die Großkunden in kurzer Zeit hunderte oder tausende Kennzeichen. Die Zulassungsstelle kann dann entsprechend große Kontingente (Serien) mit fortlaufenden Nummern zuteilen, von wenigen evtl. gesperrten Nummern einmal abgesehen (z.B. Sperrfrist bei gestohlenen Kennzeichen).

Schon nach sechs Monaten werden viele Mietwagen abgemeldet. In der Regel werden diese Fahrzeuge versteigert oder verkauft, und gelangen damit in andere Bezirke oder ins Ausland. Die "SHG"-Kennzeichen werden wieder frei.

Weitere Zulassungsbezirke mit einem großen Anteil an Mietwagen-Zulassungen sind Düren (DN), Hamburg (HH), München (M), Mainz (MZ) und Wiesbaden (WI), für Leasing-Fahrzeuge insbesondere der Main-Taunus-Kreis (MTK).

Saarland: VK, NK, IGB...

Das Saarland besteht heute aus dem Stadtverband Saarbrücken und fünf Landkreisen. Doch es gibt acht Unterscheidungszeichen.

So gehört die Stadt Völklingen zwar zum Stadtverband Saarbrücken ("SB"), besitzt aber dennoch ein eigenes Kfz-Kennzeichen ("VK").

Diese Regelung geht auf den 1. Januar 1968 zurück: Völklingen (im damaligen Landkreis Saarbrücken) war zuvor durch Rechtsverordnung der Status einer Mittelstadt verliehen worden. Aufgrund dessen wurde dort eine eigene Zulassungsstelle mit dem neuen Kennzeichen "VK" eingerichtet. Der Landkreis Saarbrücken verwendete - wie die kreisfreie Stadt Saarbrücken - das Kennzeichen "SB". Für den 1974 gegründeten Stadtverband übernahm man das "SB"; für Völklingen blieb es beim Kürzel "VK".

Ebenfalls wegen der neuen Rechtsstellung als Mittelstadt hatte Neunkirchen (damals zum Kreis Ottweiler mit dem Kennzeichen "OTW" gehörend) 1968 ein eigenes Unterscheidungszeichen erhalten ("NK").  Am 1. März 1974 wurde "NK" das Kennzeichen des Kreises Neunkirchen, gebildet aus dem Kreis Ottweiler (bisher "OTW") mit Neunkirchen als neuem Kreissitz.

Noch heute besteht eine Sonderregelung für St. Ingbert, das als kreisangehörige Mittelstadt (Saarpfalz-Kreis) ein eigenes Unterscheidungszeichen ("IGB") führt. Für den Saarpfalz-Kreis gilt ansonsten "HOM", nach dem Kreissitz Homburg. Bis zum 1. April 1974 existierten zwei eigenständige Landkreise: St. Ingbert ("IGB") und Homburg ("HOM").

1 - 1 : Die ganz spezielle Sondernummer

Die Sonderkennzeichen für Diplomatenfahrzeuge und für die Dienstwagen der höchsten Amtsträger des Bundes heben sich durch die Ziffer "0" deutlich von den "gewöhnlichen" Kennzeichen ab, die mit Buchstabenkombinationen beginnen. 

1956 erhielt der damalige Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Eugen Gerstenmaier, für seinen Mercedes 300 das Sonderkennzeichen "BD 1 - 1" zugeteilt. Das Kürzel "BD" steht für Dienstfahrzeuge des Bundes (bzw. "Bundesrepublik Deutschland"), die erste "1" ist die Kennziffer für den Bundestag, die zweite ist die laufende Nummer. Dieses Kennzeichensystem war im Zuge der allgemeinen Neukennzeichnung ausgearbeitet worden.

Doch weil Dr. Gerstenmaier mit dieser wenig repräsentativen "BD"-Nummer nicht zufrieden war, verwies er auf die protokollarische Rangfolge, nach der sein Amt das zweithöchste im Staate sei. Er verlangte ebenfalls eine "0"-Nummer, wie sie schon für den Bundespräsidenten ("0 - 1"), den Bundeskanzler ("0 - 2"), den Bundesaußenminister ("0 - 3") und den Ersten Staatssekretär im Auswärtigen Amt ("0 - 4") existierten. Die "0 - 5" war zwar frei und nach Dr. Gerstenmaiers Vorstellungen auch repräsentativ genug, blieb dem Bundestagspräsidenten aber mit Hinweis auf die Systematik dieser Nummern verwehrt. Die Nummern ab "0 - 6" waren nach dem damaligen System für das Diplomatische Korps in Gebrauch. Die "0-Kennzeichen" hatte das Auswärtige Amt schon mehrere Jahre vor der Neukennzeichnung eingeführt (daher waren diese Schilder ursprünglich schwarz mit weißer Schrift). Die Nummern wurden dann in das neue System übernommen.

Nach einigen Diskussionen und mehrfachen Anfragen Dr. Gerstenmaiers erfand man schließlich - völlig außer der Reihe - die Sondernummer "1 - 1", so daß Dr. Gerstenmaier das neue Nummernschild Anfang März 1957 in Empfang nehmen konnte. Seitdem ist mit dem Amt des Bundestagspräsidenten der Anspruch auf diese Nummer verbunden.


 
 
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