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Das gegenwärtige Kennzeichensystem in Deutschland wurde 1956 eingeführt, 1990 auch in den neuen Ländern. Durch Kreisgebietsreformen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich jedoch Zuschnitt und Name der Verwaltungsbezirke (wie zum Beispiel der Landkreise) geändert. Viele vertraute Unterscheidungszeichen sind dadurch verschwunden. Das alte Kennzeichen durfte zwar nach bisherigem Recht an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt wurde, weiter geführt werden, konnte aber keinem neuen Fahrzeug mehr zugeteilt werden. Es war damit "auslaufend". Zudem galt bisher: Ein Verwaltungsbezirk - ein Unterscheidungszeichen. Es wurde im Zuge der Verwaltungsreformen deshalb bisher regelmäßig eine neue Buchstabenkombination eingeführt.

Seit dem 1. November 2012 können alte (auslaufende) Kennzeichen auf Antrag der zuständigen Länder mit Zustimmung des BMVI erneut ausgegeben werden. Diese Möglichkeit besteht bei Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke, die zurzeit bestehen sowie alle Buchstabenkombinationen, die in der Vergangenheit ausgegeben wurden. Seit der Neuregelung wurden 310 bisher auslaufende Unterscheidungszeichen auf Antrag der Länder neu festgelegt (Stand: April 2018). Somit erhöht sich auch die Anzahl der in Deutschland zuteilbaren Unterscheidungszeichen auf 696. Gutschild.de hat eine prima Übersicht bereit gestellt, auf der die wieder eingeführten Kennzeichen übersichtlich dargestellt werden.


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Deutschlandkarte: Bezirke und Kfz-Kennzeichen

Quelle: Karte von NordNordWest, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de
 

 
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02.03.2024

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